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Fragen + Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitsvermittlung.

Wie unterstützen wir Sie?

Wir helfen Ihnen, Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Das kann für jeden unterschiedliche Arten von Hilfe bedeuten. Manche brauchen Hilfe beim Lebenslauf schreiben und Bewerbungsgespräche durchspielen. Andere brauchen noch die eine oder andere Weiterbildung, um wieder im alten Beruf andocken zu können. Unsere Fachkräfte im Jobcenter wissen, wie Sie sich am besten auf dem Arbeitsmarkt platzieren können. In der Beratung legen wir gemeinsam Ihr Ziel für die nächsten Monate fest.

Was erwarten wir von Ihnen?

Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Dies bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.

Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.

Muss ich jede Arbeit annehmen?

Als Empfänger:in/Empfänger von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Wird ein Lohn angeboten, der niedriger ist als der geltende Tarif oder das am Ort übliche Entgelt, ist die Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn die Entlohnung – weil sie zu niedrig ist – gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt.
Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:

  • gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
  • dies die Pflege eines Angehörigen beeinträchtigen würde,
  • Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen und alleinerziehend sind (bei 2 Elternfamilien muss ein Elternteil bereit sein Arbeit aufzunehmen),
  • oder, wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
Das Ziel, dauerhaft eine Arbeitsstelle zu finden, kann nur gelingen, wenn Sie und Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler konstruktiv zusammen arbeiten. Wichtig ist dabei, die nächsten Schritte auf dem Weg zurück ins Erwerbsleben gemeinsam festzulegen. Dies geschieht in der Eingliederungsvereinbarung. Wie der Name schon sagt, ist es eine Vereinbarung, die für beide Seiten – Sie und das Jobcenter – Rechte und Pflichten enthält und die von Ihnen und Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler unterschrieben wird. Da in der Eingliederungsvereinbarung alles Wichtige für die nächsten Monate festgelegt wird, können Sie sich vorab Gedanken machen, welche Ziele Sie haben bzw. welche Art von Unterstützung Sie brauchen. Eine Anpassung der Eingliederungsvereinbarung an gewünschte oder notwendige Änderungen ist jederzeit möglich.
Kann ich als Bürgergeld-Bezieher:in Bewerbungskosten vom Jobcenter erstattet bekommen?
Bewerbungskosten können übernommen werden, wenn Sie sich auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie diese im Vorhinein, also bevor die Kosten entstanden sind, bei Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler beantragt haben. Den Antrag können Sie online stellen. Alternativ erhalten Sie von Ihrer/Ihrem persönlichen Ansprechpartner:in die Antragsvordrucke zur Kostenerstattung. Die entstandenen Kosten müssen Sie per Rechnung oder Beleg nachweisen. Das konkrete Verfahren klären Sie am besten mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/ Ihrem Arbeitsvermittler im Jobcenter.
Ich möchte gerne eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich kann jede duale Ausbildung in Teilzeit absolviert werden. Auskünfte zu diesem Thema gibt die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Bremen. Natürlich können Sie dazu auch ihre Ausbilungsvermittlerin bzw. Ihren Ausbildungsvermittler ansprechen.
Kann ich zusätzlich eine:n private:n Arbeitsvermittler:in beauftragen? Wer übernimmt dafür die Kosten?
Bevor Sie eine:n private:n Arbeitsvermittler:in beauftragen, sollten Sie beim Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Das können Sie auch online erledigen.
Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
Grundsätzlich sind Sie als Bürgergeld-Empfänger:in verpflichtet, die Termine im Jobcenter wahrzunehmen.
Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie erkranken und gerade keine Einladung vorliegt. Sobald Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Ich beziehe Bürgergeld. Darf ich in den Urlaub fahren?
Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihrer Ansprechpartnerin/Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit).
Ich soll zum ärztlichen Dienst. Wie wird mit meinen Daten umgegangen?
Sie reichen die Unterlagen (z.B. Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindung sowie gegebenenfalls medizinische Unterlagen) im Jobcenter in einem verschlossenen Umschlag ein. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Unterlagen für den ärztlichen Dienst vollständig und leserlich ausgefüllt sind. Den Umschlag beschriften Sie bitte mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Kundennummer, dem Namen Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihres Ansprechpartners und mit dem Hinweis, dass vertrauliche ärztliche Unterlagen enthalten sind. Damit ist gewährleistet, dass die Unterlagen nur vom ärztlichen Dienst eingesehen werden. Alternativ können Sie die Unterlagen auch direkt an der Kundentheke des Ärztlichen Dienstes (Doventorsteinweg 48-52 / 28195 Bremen) abgeben.

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