Fragen + Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitsvermittlung.
Wie unterstützen wir Sie?
Wir helfen Ihnen, Ihren Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Das kann für jeden unterschiedliche Arten von Hilfe bedeuten. Manche brauchen Hilfe beim Lebenslauf schreiben und Bewerbungsgespräche durchspielen. Andere brauchen noch die eine oder andere Weiterbildung, um wieder im alten Beruf andocken zu können. Unsere Fachkräfte im Jobcenter wissen, wie Sie sich am besten auf dem Arbeitsmarkt platzieren können. In der Beratung legen wir gemeinsam Ihr Ziel für die nächsten Monate fest.
Was erwarten wir von Ihnen?
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen Ihre Hilfebedürftigkeit beenden. Dies bedeutet, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.
Grundsätzlich erwarten wir von Ihnen eine aktive Mitarbeit bei der Stellensuche. Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Beschäftigungsort weiter entfernt ist. Sie wirken an allen Maßnahmen tatkräftig mit, die Ihre Eingliederung unterstützen.
Muss ich jede Arbeit annehmen?
Als Empfänger:in/Empfänger von Bürgergeld sind Sie verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind. Wird ein Lohn angeboten, der niedriger ist als der geltende Tarif oder das am Ort übliche Entgelt, ist die Arbeit nur dann nicht zumutbar, wenn die Entlohnung – weil sie zu niedrig ist – gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt.
Sie müssen eine Arbeitsstelle nicht annehmen, wenn:
- gesundheitliche Gründe dagegen sprechen,
- dies die Pflege eines Angehörigen beeinträchtigen würde,
- Sie ein Kind unter drei Jahren erziehen und alleinerziehend sind (bei 2 Elternfamilien muss ein Elternteil bereit sein Arbeit aufzunehmen),
- oder, wenn Sie die Arbeit aus einem sonstigen wichtigen Grund nicht ausüben können.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
Kann ich als Bürgergeld-Bezieher:in Bewerbungskosten vom Jobcenter erstattet bekommen?
Ich möchte gerne eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. An wen muss ich mich wenden?
Kann ich zusätzlich eine:n private:n Arbeitsvermittler:in beauftragen? Wer übernimmt dafür die Kosten?
Ich bin krank und kann meinen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
Wenn Sie krank sind und deshalb den Termin absagen müssen, teilen Sie uns bitte noch am selben Tag Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mit. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Einladung, die Sie vom Jobcenter erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Sie in jedem Fall vorlegen. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie erkranken und gerade keine Einladung vorliegt. Sobald Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.