Hinweise für Vermieter:innen zum Datenschutz


Das Jobcenter Bremen verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, wenn Ihre Mieter z.B. einen Mietvertrag einreichen, in dem Ihr Name und Ihre Anschrift enthalten sind. Das Jobcenter Bremen kommt damit seiner Verpflichtung nach, Sie gemäß Artikel 14 DSVGO zu informieren.

Informationen gem. Artikel 14 DSGVO, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

  1. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Utbremer Str. 90, 28217 Bremen
  2. Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Jobcenter Bremen erreichen Sie unter: Datenschutzbeauftragte, Utbremer Str. 90, 28217 Bremen, E-Mail: Jobcenter-Bremen.Datenschutz@jobcenter-ge.de
  3. Ihre Daten werden zum Zweck der Prüfung der Kosten der Unterkunft verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art 6 Buchstabe c und e, § 22 SGB II i. V. m. § 67a SGB X 
  4. Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten sind die Mitarbeitenden des Jobcenters Bremen
  5. Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht i.d. R. eine Speicherfrist von 10 Jahren. Das ist z.B. der Fall, wenn Ihre Mieter: innen einen Mietvertrag mit Ihren personenbezogenen Daten einreichen. 
  6. Sie haben das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) und Löschung (Artikel 17 DSGVO).
  7. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn zu wenden, sofern Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
  8. In der Regel stammen Ihre personenbezogenen Daten aus den eingereichten Unterlagen ihrer Mieter: innen.
  9. Es findet keine Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 14 Abs. 4 DSGVO statt.