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Werdende Mütter

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen zusätzliche Unterstützung, wenn Sie ein Kind erwarten.

Wenn Sie studieren, sich in einer Ausbildung befinden oder Geringverdienerin sind, können Sie (auch wenn Sie eigentlich keine Ansprüche auf Bürgergeld haben), Anträge auf die Leistungen stellen. Es wird dann geprüft, ob Sie Ansprüche haben.

Folgende Leistungen können für werdende Mütter zusätzlich gezahlt werden:

  • Mehrbedarf: Nach der 12. Schwangerschaftswoche - bitte legen Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Schwangerschaft vor.
  • Schwangerschaftsbekleidung (Pauschale): Hierfür ist eine Antragstellung notwendig.
  • Erstausstattung für Ihr Kind (Pauschale z.B. für Kleidung, Wickelauflage usw.): Auch hierfür ist eine Antragstellung notwendig.   

Folgende Leistungen können / müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes beantragen:

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss (wenn Sie alleinerziehend sind und der Kindesvater keinen Unterhalt zahlt)

Das Einkommen wird dabei auf das Bürgergeld angerechnet.

Beratungsangebote

Ihr:e Ansprechpartner:in im Jobcenter Bremen berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.

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