jobcenter-bremen@jobcenter-ge.de Servicenummer 0421/5660-0 Arbeitgeber-Hotline 0800/45 555 20

Antragstellung

 

Ab 01.01.2023 löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Grundsicherungsleistung ab.

Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2023 Arbeitslosengeld II erhalten oder beantragt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Ihr Anspruch geht automatisch in das Bürgergeld über. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.

Bitte achten Sie auf Ihren aktuellen Bewilligungszeitraum und stellen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag (Weiterbewilligung). Das geht zum Beispiel auch bequem von zu Hause aus: online über www.jobcenter.digital

Vergessen, wann es Zeit ist? Kein Problem, wir erinnern Sie frühzeitig von uns aus.

 

Wenn Sie mehr über das Bürgergeld oder auch zu Energiekosten erfahren möchten, finden Sie in diesem Lexikon oder hier weitere Infos. 

Bürgergeld für einen Monat:
Infoblatt Kostenübernahme Heizkosten

 

 

Antragstellung

Die Leistungen der sogenannten Grundsicherung müssen Sie beantragen. Die hierfür erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Selbstausdrucken hier auf der Homepage im Bereich Anträge + Formulare, sowie über das Servicecenter per Post zugestellt. 

Sie können den Antrag ohne Einhaltung einer Form schriftlich oder telefonisch stellen, um erst einmal keinen Verlust zu riskieren. Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie, möglichst vollständig und zeitnah, nachreichen.

Wenn Sie zum ersten Mal oder nach einer längeren Unterbrechung einen Antrag auf Leistungen im Jobcenter stellen, dann wenden Sie sich an das Servicecenter oder drucken Sie sich den Antrag aus und werfen Sie ihn bei uns in den Briefkasten.

Wohnen
Den Flyer "Wohnen, Heizung, Unterkunft" mit Informationen zu den Richtwerten für die Unterkunftskosten finden Sie hier.

Kontakt
Bitte wenden Sie sich für einen telefonischen Kontakt an unser Servicecenter.
Wenn Sie bereits Kund:in sind, dann können Sie je nach Anliegen Fragen telefonisch klären bzw. um Rückruf bitten.

Halten Sie bei telefonischen Anfragen Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer bereit.
Wenn Sie Unterlagen abgeben, notieren Sie bitte darauf Ihre Kunden- oder Bedarfsgemeinschaftsnummer.

Bitte beachten: Die elektronische Abgabe von Antragsunterlagen per E-Mail ist nicht möglich.

Mitunter kann es gerade zum Monatswechsel zu längeren Wartezeiten kommen.
Wenn Sie bereits Kunde:in im Jobcenter sind, dann können Sie Unterlagen in die Postkästen in den Geschäftsstellen einwerfen.

Fragen?
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Jobcenters Bremen für Ihre Fragen mit einem umfassenden Beratungsangebot gerne zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur bei Bedarf Termine vergeben und ansonsten auf Telefon, Internet und den Postweg verweisen. Auch auf diesen Wegen beantworten wir Ihre Fragen zum Antrag. 

Das Jobcenter Bremen ist über sein Servicecenter von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zum Ortstarif unter folgender Rufnummer zu erreichen:
0421 - 5660-0

 

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie externe Inhalte von Twitter.

Ich bin damit einerstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Es werden dabei personenbezogene Daten an Drittplattformen übertragen.