Bildung + Teilhabe
Für Kinder und Jugendlichegibt es zusätzliche Leistungen, das sogenannte Bildungspaket. Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, bekommen Sie vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung.
Folgende Leistungen können zusätzlich zu den bisherigen Geldleistungen gezahlt werden:
- Klassenfahrten (eintägig und mehrtägig)
- Ausflüge und Ausfahrten der Kindergärten (eintägig und mehrtägig)
- bei Bedarf Lernförderung / Nachhilfe
- Schülerbeförderung ab einer bestimmten Schulwegstrecke
- Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule bzw. im Kindertagesheim / Kindergarten
- Teilnahme und Mitmachen (z.B. Beiträge für Musikunterricht, Sportverein und organisierte Museumsbesuche). Bitte beachten Sie, dass hierfür bis zu fünfzehn Euro pro Kind pro Monat bewilligt werden können. Diese Obergrenze sieht das Gesetz ausdrücklich vor.
Die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden sie hier.
Die Informationen (mehrsprachig) der Freien Hansestadt Bremen und eine Liste der Anbieter finden Sie hier.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Jobcenters, die Sie gern beraten. Für Leistungsbezieher:innen, die Grundsicherung beim Amt für Soziale Dienste, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, werden die Leistungen des Bildungspaketes vom Amt für Soziale Dienste erbracht.
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, wird für alle unter 18-jährige Kinder ein Bremen-Pass zugeschickt. Weitere Informationen entnehmen Sie den Hinweisen zum Bildungspaket.
Für Schüler:innen von 6-16 Jahren wird weiterhin automatisch das Schulbasispaket gezahlt. Es werden jetzt zum 01.08. des Jahres 103 Euro und zum 01.02. mit 51,50 Euro ausgezahlt. Für diese Leistung müssen Sie keinen Antrag stellen. Ältere Schüler:innen müssen für diese Leistung eine Schulbescheinigung vorlegen.