Pfändungsschutzkonto
In der Regel sind Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, (z.B. Bürgergeld) unpfändbar. Sie können deshalb auch nicht übertragen oder verpfändet werden.
Jede Person kann ein Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln, von dem bestimmte Freibeträge nicht gepfändet werden können. Bitte informieren Sie sich über die genauen Bedingungen bei Ihrer Bank und wandeln Sie ggf. rechtzeitig Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so können Sie Ihre Geldleistungen vor dem Zugriff der Gläubiger im gesetzlichen Umfang schützen. Ein Pfändungsschutzkonto muss von Ihnen selbstständig eingerichtet werden.
Sollten bei Ihnen Pfändungen vom Girokonto oder bei anderen Stellen vorliegen, von denen Sie Geld erhalten (z. B. Jobcenter), haben Sie die Möglichkeit, bei den Amtsgerichten hiergegen Vollstreckungsschutz zu beantragen. Über die Einzelheiten kann Sie beispielsweise die Schuldnerberatung informieren.
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de. Mit dem Suchbegriff „P-Konto" finden Sie alle weiteren Informationen zum Thema.