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Die Organisationsstruktur des Jobcenter Bremen

 

Geschäftsführung

Thorsten Spinn Anja Fricke

     Wiebke Müller



Der Geschäftsführer hat die Aufgabe der geschäftspolitischen Steuerung des Jobcenters und ist für die laufenden Geschäfte und die Umsetzung der fachlichen Aufgaben verantwortlich. Seit dem 1. September 2020 wurde Thorsten Spinn als Geschäftsführer des Jobcenters Bremen durch die Trägerversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. 

Der Geschäftsführer wird regulär durch zwei weitere Mitglieder der Geschäftsführung unterstützt. Wiebke Müller, verantwortlich für den Bereich Markt und Integration, ist die erste stellvertretende Geschäftsführerin. Anja Fricke, verantwortlich für die Leistungsgewährung und die Eingangszone, ist zweite stellvertretende Geschäftsführerin.

Sie erreichen die Geschäftsführung telefonisch unter 0421 178 2991 und 0421 178 2992. Per Mail ist sie hier zu erreichen.

Hier finden Sie das Organigramm des Jobcenters Bremen: Organigramm

 

 

Trägerversammlung

Das Jobcenter Bremen ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Stadtgemeinde Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven (AA). Die Trägerversammlung besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Agentur für Arbeit. Den Vorsitz der Trägerversammlung hat der Vorsitzende der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven inne.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personal-vertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Dies sind z.B.:

  1. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  2. der Verwaltungsablauf und die Organisation
  3. die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung

 

Beirat

Gemäß §18d SGB II wird in jedem Jobcenter ein örtlicher Beirat gebildet. Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Beirat hat insbesondere folgende Beratungsfunktionen:

  1. Unterstützung der Geschäftsführung bei der Entwicklung von regionalen Lösungskonzepten,
  2. Beratung des Entwurfs des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms,
  3. Behandlung von Zukunftsthemen innerhalb des Jobcenters,
  4. Beurteilung der Verträglichkeit des Instruments Arbeitsgelegenheiten für den Arbeitsmarkt,
  5. Förderung des gesellschaftlichen Konsenses.

Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats: insbesondere Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Kammern und berufsständische Organisationen.

Im Beirat des Jobcenters Bremen sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:

  • Arbeitnehmerkammer Bremen
  • Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
  • Handwerkskammer
  • Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Region Bremen-Elbe-Weser
  • ver.di - Bezirk Bremen-Niedersachsen
  • Handelskammer Bremen
  • Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF)

 

 

 

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