Zentrale Aufgaben
Neben den sechs Geschäftsstellen des Jobcenters Bremen besteht der Bereich der zentralen Aufgaben, der geschäftstellenübergreifend für das gesamte Jobcenter Bremen tätig ist.
Hier werden Aufgaben zentral wahrgenommen. Es handelt sich um unterstützende Tätigkeiten für die einzelnen Geschäftsstellen, die eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter Bremen sichern und koordinieren.
Gleichzeitig fungiert dieser Bereich als Unterstützung der Jobcenter-Geschäftsführung, der Zusammenarbeit mit den Trägern des Jobcenters Bremen (Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und Stadtgemeinde Bremen) sowie natürlich der Zielerreichung für unsere Kundinnen und Kunden.
Einen Organisationsplan finden Sie hier.
01.05.2022_ Organigramm extern.pdf
Beauftragte für Chancengleichheit
Migrationsbeauftragte
Kundenreaktionsmanagement: Feedback/Beschwerdestelle
Widerspruchstelle
Personal
Das Jobcenter Bremen selbst verfügt über kein eigenes Personal. Die über 1000 Mitarbeiter:innen kommen von beiden Trägern des Jobcenters Bremen, der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und der Stadt Bremen. Die Personalverwaltung erfolgt entsprechend über die Personalstellen der Kommune (Amt für Soziale Dienste) und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven.
Das Personalmanagement ist die Verbindungsstelle zwischen den Trägern und den Geschäftsstellen des Jobcenters Bremen. Als Ansprechpartner werden hier in enger Zusammenarbeit mit den beiden Personalstellen die Personalangelegenheiten des Jobcenters Bremen gemanaged.
Haushalt & Finanzen
Der Haushaltsbereich des Jobcenters ist neben der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung und Mittelbereitstellung auch für die infrastrukturellen Bedürfnisse des Jobcenters Bremen zuständig. Von hier erfolgt in Kooperation mit den beiden Trägern des Jobcenters Bremen die Bereitstellung und Unterhaltung der sechs Geschäftsstellen. Weiterhin wird von hier die Beschaffung und Bereitstellung aller notwendigen Güter und Dienstleistungen organisiert, die zur Erbringung der Leistungen nach dem SGB II für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen notwendig und erforderlich sind.
Controlling
Der Bereich Controlling ist vor allem im Rahmen der Planung, Vereinbarung und Nachhaltung des Zielsystems des Jobcenter Bremen tätig. Es handelt sich einerseits um die Ziele, die zwischen den Trägern und dem Jobcenter Bremen vereinbart wurden, andererseits um das Zielsystem, das innerhalb des Jobcenters Bremen mit seinen Geschäftsstellen besteht. Der Bereich Controlling Bremen ist hauptsächlich ein interner Dienstleister für die Geschäftsführung, Führungs- und Fachkräfte.
Sachbearbeitung Arbeitsmarktpolitik
Arbeitgeber-/Trägerteam 470
Sie erhalten als Arbeitgeber:in für eine:n Mitarbeiter:in Eingliederungszuschüsse zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung und haben Fragen rund ums Geld? Dann ist das Arbeitgeber- / Trägerteam 470 für Sie da.
Sie sind im Auftrag des Jobcenters Bremen als Bildungsträger tätig und haben Fragen zum Ablauf und zur Abrechnung von Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen, Assistierte Ausbildung oder Maßnahmen der außerbetrieblichen Berufsausbildung? Dann wenden Sie sich an Team 470.
E-Mail: Jobcenter-bremen.Arbeitgeber-Traegerteam-470@jobcenter-ge.de
Arbeitgeber-/Trägerteam 472
Sie sind als Beschäftigungsträger tätig und haben Fragen zum Ablauf, Prüf- und Bewilligungsverfahren und/oder zur Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II oder zum §16i „Teilhabe am Arbeitsmarkt“? Dann ist das Arbeitgeber-/ Trägerteam 472 der richtige Ansprechpartner für Sie.
E-Mail: Jobcenter-bremen.massnahmemanagement-Team472@jobcenter-ge.de
Außendienst
Leistungsanträge zu prüfen und im Fall der Hilfebedürftigkeit zu berechnen und auszuzahlen, ist eine Kernaufgabe des Jobcenters. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann es erforderlich sein, Angaben vor Ort in Augenschein zu nehmen.
Zu diesem Zweck wurde der Außendienst eingerichtet, dessen Mitarbeiter:innen bei Bedarf in den Wohnungen der Antragstellenden gemachte Angaben prüfen.
Die Hausbesuche werden im Einvernehmen angesetzt, geht es doch für die Antragstellenden darum, dass durch das Jobcenter z.B. Kosten für besondere Bedarfe wie eine Erstausstattung für Nachwuchs oder Ersatz für defekte Elektrogroßgeräte übernommen werden können.
Hilfe soll zielgerichtet dort gewährt werden, wo sie gebraucht wird. Um Leistungsmissbrauch abzuwehren, werden in begründeten Fällen auch Wohnverhältnisse begutachtet oder Aufenthalte von Personen ermittelt.