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Checkliste Geldbezug

Grundsätzlich müssen neben dem Antrag und den gegebenenfalls erforderlichen Zusatzblättern folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Personalausweise und Reisepässe
  • Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Zahlungen für Strom, Heizkosten, Wasser und Abwasser, sofern diese gesondert an den Energieversorger zu entrichten sind
  • aktuelle Unterlagen über Einkommen und Vermögen
  • Sozialversicherungsausweis/Rentenversicherungsnummer
  • Mitgliedskarte oder Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung

In bestimmten Fällen müssen folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht werden:

  • Reisepässe/Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern (Überprüfung des Aufenthaltsstatus)
  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 15 Jahren
  • Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
  • Kfz-Schein und -versicherung
  • Sofern Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben, ggf. die entsprechenden Unterlagen der Mitglieder Ihrer Haushaltsgemeinschaft

Geldbezug ohne Unterbrechung - Tipps für Folgeantrag

Üblicherweise erhalten Sie Ihre Bürgergeld - Leistungen nach dem SGB II für die Dauer von zwölf Monaten. Danach wird geprüft, ob Sie Anspruch auf eine Fortzahlung haben. Helfen Sie mit, dass dies ohne Unterbrechung geschieht:

  • Der Weiterbewilligungsantrag kommt mit der Post - nicht beiseitelegen. Füllen Sie ihn aus und geben ihn spätestens drei Wochen vor Fristablauf (siehe Anschreiben) ab. Ihre Weiterbewilligung können Sie auch bequem online unter jobcenter.digital.de bearbeiten und abschicken.
  • Hat sich seit dem letzten Antrag etwas geändert? Legen Sie Unterlagen dazu vor.
  • Punkt 4 ("Kosten der Unterkunft") muss bei jedem Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt werden - auch wenn sich hier keine Angaben verändert haben.
  • Die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 zum Einkommen füllen Sie nur aus, wenn sich Ihr Verdienst geändert hat.
  • Bringt die Post mehrere Anträge hintereinander, fragen Sie im Jobcenter nach, in der Regel reicht ein ausgefüllter Antrag.
  • Erhalten Sie bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf Ihres letzten Bewilligungsabschnittes keinen Weiterbewilligungsantrag mit der Post, wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre zuständige Jobcenter Bremen-Geschäftsstelle.
  • Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Geschäftsstelle.

 

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