Checkliste Geldbezug
Grundsätzlich müssen neben dem Antrag und den gegebenenfalls erforderlichen Zusatzblättern folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Personalausweise und Reisepässe
- Mietvertrag und das letzte Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Zahlungen für Strom, Heizkosten, Wasser und Abwasser, sofern diese gesondert an den Energieversorger zu entrichten sind
- aktuelle Unterlagen über Einkommen und Vermögen
- Sozialversicherungsausweis/Rentenversicherungsnummer
- Mitgliedskarte oder Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenversicherung
In bestimmten Fällen müssen folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht werden:
- Reisepässe/Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellern (Überprüfung des Aufenthaltsstatus)
- Schulbescheinigungen bei Kindern über 15 Jahren
- Unterhaltsregelungen, Nachweise über Unterhaltsvorschuss
- Kfz-Schein und -versicherung
- Sofern Sie in einer Haushaltsgemeinschaft leben, ggf. die entsprechenden Unterlagen der Mitglieder Ihrer Haushaltsgemeinschaft
Geldbezug ohne Unterbrechung - Tipps für Folgeantrag
Üblicherweise erhalten Sie Ihre Bürgergeld - Leistungen nach dem SGB II für die Dauer von zwölf Monaten. Danach wird geprüft, ob Sie Anspruch auf eine Fortzahlung haben. Helfen Sie mit, dass dies ohne Unterbrechung geschieht:
- Der Weiterbewilligungsantrag kommt mit der Post - nicht beiseitelegen. Füllen Sie ihn aus und geben ihn spätestens drei Wochen vor Fristablauf (siehe Anschreiben) ab. Ihre Weiterbewilligung können Sie auch bequem online unter jobcenter.digital.de bearbeiten und abschicken.
- Hat sich seit dem letzten Antrag etwas geändert? Legen Sie Unterlagen dazu vor.
- Punkt 4 ("Kosten der Unterkunft") muss bei jedem Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt werden - auch wenn sich hier keine Angaben verändert haben.
- Die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 zum Einkommen füllen Sie nur aus, wenn sich Ihr Verdienst geändert hat.
- Bringt die Post mehrere Anträge hintereinander, fragen Sie im Jobcenter nach, in der Regel reicht ein ausgefüllter Antrag.
- Erhalten Sie bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf Ihres letzten Bewilligungsabschnittes keinen Weiterbewilligungsantrag mit der Post, wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihre zuständige Jobcenter Bremen-Geschäftsstelle.
- Bei Fragen zum Ausfüllen des Antrags wenden Sie sich bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Geschäftsstelle.