6. Juli 2022
Grundsicherung: 200 Euro Sonderzahlung kommt Ende Juli
Es bestehen offenbar anhaltend Irritationen um die 200 Euro Sonderzahlung, die im Juli an Menschen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, ausgezahlt werden. Hier die Fakten:
Wer ist anspruchsberechtigt: Leistungsberechtigte, die im Monat Juli Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (volljährige Partner:innen) richtet.
Die Auszahlung der 200 Euro ist bundesweit einheitlich geregelt und wird in einem automatisierten Verfahren ab 23. Juli 2022 gefahren. Das Jobcenter hat keine Möglichkeiten, die Sonderzahlung frühzeitiger oder als Abschlag auszuzahlen.
Ausnahmen: Unter-25-Jährige erhalten bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro, sofern sie bei ihren Eltern oder bei einem Elternteil leben.