24. November 2021
Vereinfachter Zugang verlängert
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert - Jobcenter bleibt geöffnet
Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.
Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Auch nach dem 31. Dezember 2021 findet nur eine eingeschränkte Vermögensprüfung statt. Die Kosten der Unterkunft werden weiterhin in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Jobcenter bleibt geöffnet
Ab dem 24.11.2021 gilt in allen Gebäuden des Jobcenters die 3G Regel: Zutritt haben Besu-cher:innen, die einen Nachweis darüber erbringen, ob sie geeimpft, genesen oder getestet sind. Auch die Mitarbeiter:innen haben diesen Nachweis zu erbringen.
Das Jobcenter bietet neben dem persönlichen Kontakt auch die Möglichkeit über Telefon Fragen zu klären. Wichtige Dokumente können bequem und zu jeder Tageszeit digital mit dem Uploadservice übersandt werden. Auch eine virtuelle Beratung ist möglich.