27. November 2020
Vereinfachter Zugang verlängert
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 31. März 2021 verlängert - Neue Service-Hotline unterstützt (Solo-) Selbstständige
Bundestag und Bundesrat haben die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 31.03.2021 beschlossen. Insbesondere (Solo)Selbstständige können damit länger Unterstützung erhalten. Die Regelungen zum besonderen Schutz eines angemessenen Vermögens gelten weiterhin. Auch die Kosten der Unterkunft werden weiter in tatsächlicher Höhe übernommen.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat der Bundestag am 5. November 2020 beschlossen, die Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bis zum 31.März 2021 zu verlängern. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner heutigen Sitzung (27. November 2020) zugestimmt.
Damit wird auch der vereinfachte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis Ende März 2021 möglich sein. Insbesondere (Solo)Selbstständigen, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen sind, bietet der Gesetzgeber über die Bundes- und Länderhilfen hinaus damit die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, die Menschen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.
Das Jobcenter Bremen war und ist für alle Bremerinnen und Bremer auch unter den aktuellen Einschränkungen da. Für Fragen sind wir unter unserer Hotline 178-2666 durchgehend erreichbar. Über unseren Online-Service unter www.jobcenter-bremen.de können Anliegen und auch Unterlagen rund um die Uhr an uns übermittelt werden. Auch im persönlichen Gespräch beantworten unsere Mitarbeiter*innen Fragen und helfen bei der Antragstellung – zum Schutz der Gesundheit unserer Kund*innen und der Kolleg*innen bieten wir hierfür vereinbarte Termine an. Unsere Integrationsfachkräfte beraten sowohl telefonisch als auch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich über Alternativen, Fördermöglichkeiten oder zusätzliche Qualifizierungen, um z.B. den Weg in die Selbständigkeit zurückzufinden oder diese weiter auszubauen.
Thorsten Spinn – Geschäftsführer des Jobcenters Bremen: „Dort, wo in Folge der Pandemie finanzielle Problemlagen entstehen und Hilfe nötig ist, unterstützen wir die Bremerinnen und Bremer – auf Leistungen der Grundsicherung besteht ein Rechtsanspruch, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig sichergestellt ist.“
Das Jobcenter Bremen wendet das vereinfachte SGB II-Antragsverfahren daher aus Überzeugung an. Dies bedeutet zwar nicht, dass wir von den Antragssteller*innen und ihren im Haushalt lebenden (Ehe)Partner*innen keine Angaben und Nachweise zu Einkommen oder Vermögenswerten verlangen – trotz des vereinfachten Verfahrens ist das für die Berechnung des Anspruchs unerlässlich. Aber gerade Selbständige profitieren in dieser Zeit davon, dass ein besonderer Schutz bei der Verwertbarkeit von Vermögenswerten besteht – sie müssen in der Regel notwendige Betriebsgegenstände wie Technik, Fahrzeuge oder Maschinen nicht veräußern, um Leistungen der Grundsicherung zu erhalten. Kosten der Unterkunft werden in der tatsächlichen Höhe vom Jobcenter übernommen. Niemand muss Sorge haben, dass eine kostengünstigere Wohnung gesucht werden muss und damit ein Umzug notwendig wird.
Diese und weitere Fragen werden auch an der neuen Service-Hotline Selbstständige beantwortet, die Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen ist. Geschulte Mitarbeiter*innen aus den Jobcentern stehen bundesweit für Fragen rund um die Grundsicherung zur Verfügung. Sie informieren über Anspruchsvoraussetzungen zu Leistungen, nehmen Antragstellungen entgegen und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Zudem geben die Mitarbeiter*innen in der Service-Hotline Selbständige auch Hinweise auf weitere Unterstützungs-und Hilfsprogramme des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Corona-Krise.