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Informationsfreiheitsgesetz

Das seit dem 1. Januar 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz soll es Bürger:innen ermöglichen, Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu bekommen und so behördliche Handlungen besser nachvollziehen zu können.

Das Jobcenter Bremen hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürger:innen ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Informationen und Weisungen für den SGB II Bereich bereits über die Internetauftritte der beiden Träger des Jobcenters Bremen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. So finden Sie alle Informationen und Weisungen der Stadtgemeinde Bremen zu dem Bereich Kosten der Unterkunft unter dem folgendem Link. Informationen und Publikationen zur Arbeitsmarktpolitik finden Sie unter dem folgenden Link.

Für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II finden Sie die entsprechenden Informationen unter dem Link der Bundesagentur für Arbeit.

Hier finden Sie den Organisationsplan des Jobcenters Bremen und hier Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Das Nutzungskonzept für unseren Account auf Twitter finden Sie hier: Nutzungskonzept Twitter 9-21.pdf

Das oben stehende Angebot wird seitens der Träger und des Jobcenters Bremen aktualisiert und erweitert.

Weisungen des Jobcenter Bremen:

Externer Inhalt

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